Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung
Ich berate und vertrete Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
I. Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung geht es häufig um folgende Fragen:
- Inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Ausbildungsverhältnis
- Abmahnung
- Kündigung (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung)
- Änderungskündigung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Betriebsübergang
- Mobbing
- Aushandeln einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeugnis
- Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld
- Verhängung einer Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Betriebsrats
- Rechtsfragen im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), z. B. Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsvereinbarungen
- Tarifvertragsrecht
II. Häufige Fälle der Vertretung vor dem Arbeitsgericht sind:
- Erhebung von Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer bzw. Vertretung des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess
- Änderungskündigung
- Ansprüche auf Lohn- und Gehaltszahlung
- Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
- Zeugniserteilung und -berichtigung
- Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung
- Zahlung von Gratifikationen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
- Befristung eines Arbeitsverhältnisses
- Elternzeit
- Abmahnung
- Teilzeitarbeit
Vertretung in weiteren Rechtsgebieten
Ausserdem vertrete ich Sie im Sozialrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Erbrecht.