Zahlreiche Arbeitnehmer haben eine Privat-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch die Kosten für eine arbeitsrechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt übernimmt.
Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung besteht grundsätzlich, wenn der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll. In einem derartigen Fall übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung alle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten mit Ausnahme einer ggf. vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, tragen Sie im arbeitsgerichtlichen Verfahren Ihre Rechtsanwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Die Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, das im Prozessbereich für alle Anwälte verbindlich ist. Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert.
Im Fall einer arbeitsrechtlichen Beratung vereinbare ich mit Ihnen - soweit gewünscht - anstelle der Abrechnung von Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG entweder einen angemessenen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar.